
Parmigiano Reggiano: Geschützte Bezeichnung beachten
„Parmigiano Reggiano“ ist in der gesamten Europäischen Union geschützt. In Deutschland wird der Käse häufig auch unter dem Begriff „Parmesan“ angeboten.
Als „Parmigiano Reggiano“ bzw. „Parmesan“ darf ein Käse jedoch nur bezeichnet werden, wenn spezielle Voraussetzungen bei der Herstellung erfüllt sind. Neben Zutaten wie roher Kuhmilch, Salz und Kälberlab sowie einer Reifezeit von mindestens 12 Monaten gehört unter anderem dazu, dass dessen Erzeugungsgebiet in Italien die Gebiete der Provinzen Parma, Reggio Emilia, Modena, Mantua auf der rechten Seite des Po und Bologna auf der linken Seite des Reno umfasst.
Auch auf Speisekarten dürfen die Bezeichnungen „Parmigiano Reggiano“ oder „Parmesan“ nur verwendet werden, wenn tatsächlich dieser Originalkäse zum Einsatz kommt. Die Nutzung der Begriffe für andere Hartkäsesorten – etwa „Grana Padano“ – ist unzulässig.