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Citytaxerhebung auch für Geschäftsreisende ist beschlossen

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 14.02.2024 und 15.02.2024 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“) – Ausweitung der Tourismusabgabe auf Geschäftsreisende in zweiter Lesung beschlossen. Nach Verkündung des Gesetzes tritt dieses am 01.04.2024 in Kraft. Damit entfällt zum 01.04.2024 die Steuerbefreiung für beruflich bedingte Übernachtungen. Beruflich bedingte entgeltliche Übernachtungen unterliegen daher ab dem 01.04.2024, wie privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen, der Besteuerung. Die im Volksmund auch „Bettensteuer“ genannte Steuer beträgt weiterhin 5 Prozent des Übernachtungsentgelts.

Hier die entsprechende Gesetzesänderung: Link: GBl_2024_03_13_Nr_0014 (bremen.de)Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“) – Ausweitung der Tourismusabgabe auf Geschäftsreisende – (S. 44 – 46).


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