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Ausbildungsabgabe – Widerspruch gegen Bescheid möglich

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Bremen die neue Ausbildungsabgabe. Viele Betriebe haben ihre Meldung fristgerecht abgegeben, die rechtliche Zulässigkeit der Abgabe ist jedoch weiterhin umstritten.

Betriebe, die gegen den Bescheid zur Ausbildungsabgabe vorgehen möchten, haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Zudem kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden, um die Zahlung bis zur Klärung auszusetzen. Parallel kann (und muss gegebenenfalls) Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Die Handelskammer Bremen stellt auf ihrer Website eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie Mustertexte zur Verfügung:
👉 Zur Information der Handelskammer Bremen

Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an eine rechtliche Beratung oder direkt an die dort genannten Ansprechpartner.

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